Kirchengemeinde Coppengrave
Kirchengemeinde Duingen
Capellenhagen Coppengrave Duingen Fölziehausen Weenzen

Bekanntgabe der Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl vom 10.03.2024

Eingang: 15.03.2024, Veröffentlicht: 15.03.2024

Bekanntgabe der Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl vom 10.03.2024
An Sonntag 10. März 2024 wurde in allen Gemeinden der Landeskirche gewählt
In allen unseren Orten der Kirchengemeinde Coppengrave wird das Wahlergebnis im Schaukasten ausgehängt und auf dieser Homepage veröffentlicht. Die Wahlvorstände übergaben am 10. März 2024 die Ergebnisse den zuständigen Kirchenvorständen. Der Kirchenvorstand tagte am Donnerstag den 14. März und verabschiedete offiziell die Ergebnisse.

Ergebnisse der Kirchenvorstandswahlen 2024:

Kapellengemeinde Ith-Weenzer Bruch
Wahlbezirk Capellenhagen und Fölziehausen: Wahlbeteiligung: 40%
- 1. Waltraud Basse: 59 Stimmen
- 2. Maja Loges: 44 Stimmen

Wahlbezirk Weenzen: Wahlbeteiligung: 38%
- 1. Kirsten Türk: 74 Stimmen
- 2. Maren Richter: 60 Stimmen


Kirchengemeinde Coppengrave
Wahlbezirk Coppengrave: Wahlbeteiligung: 37%

- 1. Petra Woscholski: 154 Stimmen
- 2. Friedhelm Hermes: 138 Stimmen
- 3. Jutta Hansemann: 99 Stimmen
- 4. Jürgen Woscholski: 87 Stimmen
- 5. Sylvia Pawelzik: 82 Stimmen

Die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten wurden in den drei Wahlbezirken unterschiedlich genutzt: Angabe der Spanne in Prozent der Wähler
Onlinewahl: 23% - 30%
Briefwahl: 49% - 73%
Urnenwahl: 4% - 21%

Die Wahlbeteiligung liegt im Mittel höher als in 2018. Dies konnte durch die Möglichkeit zur Onlinewahl und über verbesserte Möglichkeiten der Briefwahl erreicht werden.
Der Durchschnitt der Wahlbeteiligung im Kirchenkreis ist 33,75%. (Quelle: Hildesheimer Zeitung)

Beschwerdefrist
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch schriftlich begründete Beschwerde innerhalb einer Woche nach der Veröffentlichung am 15.03.2024 beim Kirchenvorstand Coppengrave, Pfarrhof 2, 31089 Duingen oder bei dem Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheimer Land- Alfeld in Hildesheim Gropiusstr.5, 31137 Hildesheim anfechten.
Die Beschwerdefrist endet am 22.3.2024

Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass gesetzlichen Vorschriften der Wahl verletzt worden sind, die die Wahl mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst haben. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.

Vielen Dank an die Wahlvorstände für die Durchführung der Wahl.
Vielen Dank an alle Wähler, die durch ihre hohe Wahlbeteiligung unsere Gemeinden unterstützt haben.
zu den Fotos

Anfang der Seite